Kursrücktritts- u. Abbruchversicherung im Krankheitsfall (auch bei Corona-Ausfall)
Für 20,- € pro Kursbuchung/Teilnehmer bieten wir verbesserte Stornobedingungen bei Ausfall wg. Erkrankung oder Verletzung (auch für einzelne Kurstage) – Coronabedingte Ausfälle inkl. Quarantäneauflagen sind hiermit ebenfalls abgesichert:
- Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. eines offiziellen Corona-Testnachweises bis spätestens 5 Tage nach dem versäumten Kurstermin erhält der Kunde das Kurs-Entgelt für die versäumten Kurstage erstattet, abzüglich eines Selbstbehaltes von 10,- € je Ausfalltag im Freifahrer-Programm / 15,-€ je ausgefallenem Kurstag im Skikurs-Programm / 20,-€ je ausgefallenem Kurstag im Snowboardkurs-Programm. Die Gebühr für die KRV ist nicht erstattungsfähig.
- Eine Nichtteilnahme wegen Erkrankung oder Verletzung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt mitgeteilt werden.
- Ein Erstattungsanspruch ist allerdings ausgeschlossen bei Ausfall infolge Verletzung, wenn sich diese durch eine offensichtliche Fehlfunktion der Sicherheitsbindung ereignete (nicht mehr funktionstüchtige, veraltete Sicherheitsbindung / fehlerhafte Z-Wert Einstellung).
- Hilfreich ist für den Kunden der Nachweis mittels Einstellungsprotokoll vom Fachhändler.
- Ebenfalls verfällt der Rückerstattungsanspruch, wenn die Verletzung durch das Tragen funktioneller Schutzkleidung wie Helm und Protektoren (vor allem Handgelenkschützer bei Snowboardern!) zu verhindern oder zumindest zu mindern gewesen wäre.
- Wir empfehlen daher unbedingt das Tragen eines gut passenden Skihelmes und entsprechender Schutzbekleidung – siehe auch Infos unter Allgemeines zu Ausrüstung/Protektoren.
- Vorausgeleistete Gebühren für Leihmaterial werden je nach erfolgter Rückgabe an den Skiverleih unter Anrechnung einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,-€ tagesanteilig erstattet.
INFO! Die im Buchungsformular aufgeführte Möglichkeit, eine gemeinsame Kursteilnahme mit einem Freund/in oder Geschwisterkind zur Bedingung für die Kursbuchung zu machen, berechtigt nicht dazu, bei Ausfall des Wunschteilnehmers einen Rückerstattungsanspruch für den gebuchten Kursteilnehmer zu erheben, wenn dieser dann nicht mehr alleine weiter teilnehmen wollte – hier kommt auch die KRV nicht zum Tragen!