Kursrücktritts- u. Abbruchversicherung im Krankheitsfall
Für 10,- € pro Kursbuchung/Teilnehmer bieten wir verbesserte Stornobedingungen bei Krankheit – auch für einzelne Kurstage:
- Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests bis spätestens 5 Tage nach dem versäumten Kurstermin erhält der Kunde das Kurs-Entgelt für die versäumten Kurstage erstattet, abzüglich eines Selbstbehaltes von 8,- € je ausgefallenem Kurstag im Halbtages Zwergerlkurs- sowie im Freifahrer-Programm, 12,-€ im Ganztages Ski- und Snowboardkurs-Programm.
- Eine Nichtteilnahme wegen Erkrankung oder Verletzung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt mitgeteilt werden.
- Ein Erstattungsanspruch ist allerdings ausgeschlossen bei Ausfall infolge Verletzung, wenn sich diese durch eine offensichtliche Fehlfunktion der Sicherheitsbindung ereignete.
- Hilfreich ist für den Kunden der Nachweis mittels Einstellungsprotokoll vom Fachhändler.
- Ebenfalls verfällt der Rückerstattungsanspruch, wenn die Verletzung durch das Tragen funktioneller Schutzkleidung wie Helm und Protektoren (vor allem Handgelenkschützer bei Snowboardern!) zu verhindern oder zumindest zu mindern gewesen wäre.
- Wir empfehlen daher unbedingt das Tragen eines gut passenden Skihelmes und entsprechender Schutzbekleidung – siehe auch Infos unter Allgemeines zu Ausrüstung/Protektoren.
- Vorausgeleistete Gebühren für Leihmaterial werden je nach erfolgter Rückgabe an den Skiverleih unter Anrechnung einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,-€ tagesanteilig erstattet.