Teilnahmebedingungen Ganztagesprogramm

(Stand Oktober 2023)

  • Programm / Ausschreibung / mögliche Abweichungen:
    Alle angegebenen Preise beinhalten die gebuchte Kursleistung (Ski-/Snowboardkurs) inkl. ganztägiger Betreuung und Busfahrt, im Freifahrer Programm lediglich den Bustransfer sowie Reiseleitung.
    >>  Der Liftpreis und das Essen sowie ggf. erforderliches Leihmaterial sind nicht enthalten.
    >>  Sollte wg. kritischer Wetter-/Schneesituation einer oder gleich mehrere Kurstage abgesagt werden müssen, erhält der Kunde die anteilige Kursgebühr zu 100% zurück erstattet, wobei ENERGY alles versuchen wird, eine Nachholoption zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten.
    >>  ENERGY behält sich vor, Abfahrts- und Rückkehrzeiten, bzw. -orte bei Bedarf zu ändern.
    >>  ENERGY ist berechtigt, Kurse, die nicht mit mindestens 6 Teilnehmern (Ski), bzw. 5 Teilnehmern (SB) belegt sind, bis 1 Woche vorher abzusagen. In diesem Fall erhält der Kunde den bereits eingezahlten Betrag voll zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Bei nicht genügenden Teilnehmern können benachbarte Kursklassen mit ähnlicher Kursanlage in Tempo und Pistenspektrum zusammengelegt werden. Alternativ und bevorzugt bietet ENERGY eine geringfügige Aufschlaglösung auf die Kursgebühr an, um die Unterdeckung der kalkulierten Kosten auszugleichen.
    >>  Sollte aufgrund eines größeren Pandemie-Infektionsgeschehens eine Untergrenze bei der Teilnehmerzahl einer Kursgruppe (<4 Kinder) bzw. bei der Busauslastung (<25 Kinder/Bus) selbst erreicht werden, so ist ENERGY berechtigt, je nach Vorhandensein einer Aufteilungsoption auf andere Kursgruppen bzw. andere Busse eine Kursunterbrechung bzw. einen kpl. Kursabbruch vorzunehmen. Für diesen Fall hätten die betroffenen Kunden Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Kursgebühr für die nicht in Anspruch genommenen Kurstage.
    >>  Ski- und Snowboardanfänger (Kursklasse 1 bzw. 1A) , welche die ersten beiden Kurstage versäumt haben, haben keinen generellen Anspruch darauf, dann noch in den Kurs einzusteigen. Unter diesen Umständen entfällt auch ein anteiliger Rückerstattungsanspruch für die noch offenen Kurstage, wobei ENERGY immer um eine kulante Ausgleichslösung bemüht sein wird.
    >>  Sollte ein Teilnehmer im Kursverlauf nicht mehr seiner Kursklasse entsprechen und den reibungslosen Kursablauf beeinträchtigen, kann ENERGY – sofern tatsächlich keine Ersatzgruppe vorhanden – bei Anspruch auf Teilrückzahlung von einer weiteren Teilnahme am Kurs Abstand nehmen.
    >>  Sollte ein Teilnehmer von der Leistungsklasse her offensichtlich deutlich von der Kursklassenausschreibung abweichen und keine passende Auffanggruppe vorhanden sein, verliert der Kunde den Anspruch auf Weiterführung des Kurses. Dies betrifft vor allem die Einstufung als Einsteiger im Übungsgelände (Skikursklasse 1 und 2) gegenüber den Kursklassen, die bereits im großen Skigebiet die langen Abfahrten bewältigen können (ab Skikursklasse 3).
    >>  Kurse können nur zusammen mit der Fahrt gebucht werden. Ausnahmeregelungen für Teilnehmer mit eigener Tagesanreise können im Einzelfall telefonisch über die Skischule vereinbart werden.
  • Kursregeln:
    >>  Die Skischule behält sich vor, Kursteilnehmer, die die Anweisungen der ENERGY Schneesportlehrer auch nach wiederholter Aufforderung nicht befolgen und dadurch fahrlässig sich und/oder andere gefährden, vom Kurs auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückzahlung der Kursgebühr. Dies gilt auch für Freifahrer, die sich fortgesetzt nicht an die Busregeln und die Anweisungen des Busleiters halten.
    >> Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht am Kursprogramm teilnehmen, können mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern oder in deren Begleitung an den Tagesfahrten als Freifahrer teilnehmen. ENERGY übernimmt hierbei keine Aufsichtsverantwortung, die Mitfahrer sind eigenverantwortlich im Skigebiet unterwegs und müssen im Störfall (Unfallereignis / Streitigkeiten mit Dritten oder auch deutlicher Verzug bei der Rückkunft am Bus) über einen verlässlich erreichbaren
    Erziehungsberechtigten weiter betreut werden. Eltern müssen daher während dieser Ausfahrten durchgehend erreichbar sein.
  • Haftung:
    >>  Die Ski- und Snowboardschule ENERGY haftet im Rahmen der Sorgfaltsplicht eines ordentlichen Kaufmanns: Für die Richtigkeit der Beschreibung aller angebotenen Dienstleistungen, für eine gewissenhafte Programmvorbereitung und Abwicklung, jedoch nicht für unerlaubte Handlungen, Unterlassungen und grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen, wie auch nicht für unvorhersehbare Mängel, Ski- oder Snowboardunfälle, Beschädigungen, Unregelmäßigkeiten und Verlust.
    >>  Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
    >>  Desgleichen haftet die Skischule nicht bei „höherer Gewalt“ (Schneemangel, technische Probleme der Liftbetreiber, wetter-, straßen- oder verkehrsbedingte Einschränkungen des Tagesablaufs, Pandemien eingeschlossen).
    >>  Sollte es wg. erhöhter Ausfallzahlen im Betreuerteam der Skischule wg. einer aufkeimenden Infektionswelle zu Engpässen bei der Ersatzbestückung durch Reserve-Lehrer kommen und dadurch das Kursgeschehen nicht mehr aufrecht zu erhalten sein, entstehen keinerlei Schadensersatzansprüche seitens der Teilnehmer, deren Kursveranstaltung unterbrochen oder ganz abgesagt werden musste. Eine entsprechende Rückerstattung für die nicht in Anspruch genommenen Kurstage erfolgt dann ohne jede Bearbeitungsgebühr.
    >>  ENERGY übernimmt keine Haftung für Schäden der Kursteilnehmer anlässlich der Veranstaltungen. Schadensersatzansprüche entstehen nur insoweit, als sie durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Skischule gedeckt sind.
    >>  ENERGY haftet nicht für Eigentumsverletzungen oder -verlust von eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer sowie bei Verspätungen der Busse.
    >>  Die Teilnehmergebühr setzt sich zusammen aus einem übertragbaren Fahrtkostenanteil und einem nicht übertragbaren Kurskostenanteíl. Für die Personenbeförderung bei An- und Abreise in die Skigebiete haftet der jeweilige Busunternehmer.
    >>  Bei Leihmaterial haftet der ausleihende Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter im Falle von Beschädigung in Folge von unsachgemäßer Handhabung sowie bei Verlust für den Schaden.
  • Stornogebühren:
    Bei einem Rücktritt (schriftlich per Fax oder Email) vom gebuchten Kurs wird folgende Bearbeitungsgebühr je Buchung berechnet:
    >>  Bis 20 Tage vor Beginn des gebuchten Kurses (Einsendedatum) 35,- €
    >>  Vom 19. bis 14. Tag vor Kursbeginn 30% der Kurs- und Fahrtgebühr
    >>  Vom 13. bis 7. Tag vor Kursbeginn 50% der Kurs- und Fahrtgebühr
    >>  Bei kurzfristigem Rücktritt 6 – 4 Tage vor Kursbeginn (auch wenn unverschuldet) werden 80% der Kurs- und Fahrtgebühr einbehalten, danach die kpl. 100%.
    Anfragen wg. möglicher ersatzweiser Teilnehmer oder auch kurzfristiger Umbuchungen versuchen wir natürlich grundsätzlich so kulant als möglich zu behandeln. Für einzelne versäumte Kurstage (auch bei unverschuldeter Verhinderung) besteht leider kein Anspruch auf Rückvergütung oder Nachholung.
  • Umbuchungsgebühren:
    >>  Bis 14 Tage vor Kursbeginn 30,- €
    >>  Ab 13 – 4 Tage vor Kursbeginn 50,- €
    Umbuchungen sind nur möglich auf noch offen buchbare Kursreihen in der Saison und nur bis 4 Tage vor Kursbeginn – und sofern zum gewünschten Ersatztermin auch noch ein Kontingent für die in Frage kommende Kurs- und Altersklasse frei ist. Ganz kurzfristige Umbuchungsanfragen werden individuell verhandelt.
  • Rückerstattungen:
    >>  Für von ENERGY abgesagte Kurstermine wird die Kursgebühr anteilig der ausgefallen Kurstage ohne Bearbeitungsgebühr erstattet! Im Skikindergarten Programm werden einzelne Ausfalltage zum nächstmöglichen Termin nachgeholt.
    >>  Rückerstattungsansprüche müssen schriftlich p. Post / Fax / Email mit Angabe der Bankverbindung sowie des Erstattungsgrundes eingereicht werden.
    >>  Für das Wirksamwerden der Kursrücktrittsversicherung ist erforderlich, dass der Verhinderungsgrund bzw. das Verhinderungsereignis (z.B. Grippe-Symptome, Unfallereignis) unverzüglich angezeigt wird.
  • Versicherungen
    >>  Die Teilnehmer sind über ENERGY weder kranken- noch unfallversichert! Da unsere Schulkind-Kurse vornehmlich in Österreich/Tirol stattfinden, empfehlen wir den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung/Unfallversicherung inkl. Bergungskosten und medizinischer Notfallhilfe – im Zweifelsfall empfehlen wir dem Kunden zur Klärung des Kostenrisikos eine Rücksprache mit seiner Krankenversicherung bzw. Prüfung bestehender Zusatzversicherungen.
    >>  Das Tragen von geeigneter Schutzkleidung (Helme, Protektoren) beugt Verletzungsrisiken vor und sichert das Wirksamwerden unserer Kursrücktrittsversicherung ab!  Kommt es bei einem Unfall zu Verletzungen, die mit geeigneten Protektoren sicher zu verhindern bzw. zu mindern gewesen wären (Handgelenk beim Snowboarden), ist dies durch die optional mitzubuchende KRV (Kursabbruchversicherung) nicht gedeckt.
    >>  Gleiches gilt für den Fall einer Verletzung, die durch eine nicht korrekt eingestellte Sicherheitsbindung (Ski) verursacht wurde.
    >>  Bei den Kursveranstaltungen besteht grundsätzlich Helmpflicht für alle noch minderjährigen Teilnehmer!
  • Fotoverwertung:
    >>  ENERGY verwendet während des Kursbetriebs gemachte Fotos für eigene Werbezwecke im Skischul-Flyer und auf seiner Homepage. ENERGY verzichtet in diesem Zusammenhang auch bewusst auf die Nutzung jeglicher sozialer Medien, um die Privatsphäre möglichst zu schützen. Die Einverständniserklärung wird in einem extra Abfrage-Feld im Buchungsformular erbeten. Erklärt der Teilnehmer (bzw. die Eltern) sein Nichteinverständnis, wird ENERGY bei der Fotobegleitung der Kurse entsprechende Diskretion wahren.
  • Datenschutz:
    >>  Mit der Anmeldung erklärt sich der Buchende damit einverstanden, dass ENERGY die Daten (Personendaten, gebuchtes Programm) für ausschließlich direkt kundenbezogene Informationen in der aktuellen Saison verwenden kann – eine Weitergabe jeglicher Kundendaten an Dritte und Externe wird hingegen explizit ausgeschlossen. Gemäß der Richtlinien der aktuellen Datenschutz Grundverordnung DSGVO werden alle Buchungsdaten regelmäßig am Ende des Veranstaltungsjahres aus der Online-Datenbank gelöscht.
  • Vertragsrechtliches:
    >>  Vertragliche Ansprüche des Veranstaltungsteilnehmers gegen ENERGY sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsabschluss beim Veranstalter anzumelden, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Im Übrigen verjähren Ansprüche gegen den Veranstalter sowie seiner Erfüllungsgehilfen binnen 6 Monaten.
    >>  Die Abtretung von Ansprüchen jeder Art des Veranstaltungsteilnehmers gegenüber ENERGY oder seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Oben Genanntes bleibt hiervon unberührt.
    >>  Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, soweit sie nicht schriftlich bestätigt sind.
    >>  Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Beteiligten ist München. Änderungen vorbehalten.

Energy Bankverbindung
KSK München-Starnberg-Ebersberg
BLZ 702 501 50
Konto-Nr. 9569 922
IBAN: DE89 70250150 000 9569922
BIC: BYLADEM1KMS

Teilnahmebedingungen als pdf zum herunterladen folgt in Kürze!