Rücktrittsversicherung

Kursrücktritts- u. Abbruchversicherung im Krankheitsfall (auch bei Corona-Ausfall)

Für 20,- € pro Kursbuchung/Teilnehmer bieten wir verbesserte Stornobedingungen bei Ausfall wg. Erkrankung oder Verletzung (auch für einzelne Kurstage) – Coronabedingte Ausfälle inkl. Quarantäneauflagen sind hiermit ebenfalls abgesichert: 

  • Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. eines offiziellen Corona-Testnachweises bis spätestens 5 Tage nach dem versäumten Kurstermin erhält der Kunde das Kurs-Entgelt für die versäumten Kurstage erstattet, abzüglich eines Selbstbehaltes von 10,- € je Ausfalltag im Freifahrer-Programm / 15,-€ je ausgefallenem Kurstag im Kurs-Programm. Die Gebühr für die KRV ist nicht erstattungsfähig.
  • Eine Nichtteilnahme wegen Erkrankung oder Verletzung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt mitgeteilt werden.
  • Ein Erstattungsanspruch ist allerdings ausgeschlossen bei Ausfall infolge Verletzung, wenn sich diese durch eine offensichtliche Fehlfunktion der Sicherheitsbindung ereignete (nicht mehr funktionstüchtige, veraltete Sicherheitsbindung / fehlerhafte Z-Wert Einstellung).
  • Hilfreich ist für den Kunden der Nachweis mittels Einstellungsprotokoll vom Fachhändler.
  • Ebenfalls verfällt der Rückerstattungsanspruch, wenn die Verletzung durch das Tragen funktioneller Schutzkleidung wie Helm und Protektoren (vor allem Handgelenkschützer bei Snowboardern!) zu verhindern oder zumindest zu mindern gewesen wäre.
  • Wir empfehlen daher unbedingt das Tragen eines gut passenden Skihelmes und entsprechender Schutzbekleidung – siehe auch Infos unter Allgemeines zu Ausrüstung/Protektoren.
  • Vorausgeleistete Gebühren für Leihmaterial werden je nach erfolgter Rückgabe an den Skiverleih unter Anrechnung einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,-€ tagesanteilig erstattet.

Detailinfos:

Wenn Sie von ENERGY Rückerstattungen beanspruchen können, teilen Sie uns das bitte grunsätzlich schriftlich (Email/Post/Fax) mit, inkl. Angabe der Bankverbindung sowie des Erstattungsgrunds (z. B. KRV mit eingereichtem Attest, nicht in Anspruch genommenes Liftgeld/Leihmaterial, betroffener Kurstag/Termin etc.).

Bei ENERGY gilt generelle Helmpflicht für alle Altersklassen in allen Kursen! Ab 16 Jahren kann diese zwar durch das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten “entschärft” werden, der ENERGY-Schneesportlehrer kann aber unter bestimmten Vorraussetzungen (eisige Pisten etc.) auch hier auf das Tragen des Schutzhelmes bestehen.

Ebenso muss ein Erziehungsberechtigter bei der Buchung (ab Kursklasse Ski 4 bzw. Snowboard 3) angeben, ob das Befahren der größeren Obstacles, Rails und Kickerlines im Funpark erlaubt wird. Dort sind übrigens auch Rückenprotektoren ein Muß! Weitere Infos zu diesem Thema findet Ihr unter Protektion