Kursrücktritts- u. Abbruchversicherung im Krankheitsfall (auch bei Corona-Ausfall)
Für 20,- € pro Kursbuchung/Teilnehmer bieten wir verbesserte Stornobedingungen bei Ausfall wg. Erkrankung oder Verletzung (auch für einzelne Kurstage) – Coronabedingte Ausfälle inkl. Quarantäneauflagen sind hiermit ebenfalls abgesichert:
- Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. eines offiziellen Corona-Testnachweises bis spätestens 5 Tage nach dem versäumten Kurstermin erhält der Kunde das Kurs-Entgelt für die versäumten Kurstage erstattet, abzüglich eines Selbstbehaltes von 10,- € je Ausfalltag im Freifahrer-Programm / 15,-€ je ausgefallenem Kurstag im Kurs-Programm. Die Gebühr für die KRV ist nicht erstattungsfähig.
- Eine Nichtteilnahme wegen Erkrankung oder Verletzung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt mitgeteilt werden.
- Ein Erstattungsanspruch ist allerdings ausgeschlossen bei Ausfall infolge Verletzung, wenn sich diese durch eine offensichtliche Fehlfunktion der Sicherheitsbindung ereignete (nicht mehr funktionstüchtige, veraltete Sicherheitsbindung / fehlerhafte Z-Wert Einstellung).
- Hilfreich ist für den Kunden der Nachweis mittels Einstellungsprotokoll vom Fachhändler.
- Ebenfalls verfällt der Rückerstattungsanspruch, wenn die Verletzung durch das Tragen funktioneller Schutzkleidung wie Helm und Protektoren (vor allem Handgelenkschützer bei Snowboardern!) zu verhindern oder zumindest zu mindern gewesen wäre.
- Wir empfehlen daher unbedingt das Tragen eines gut passenden Skihelmes und entsprechender Schutzbekleidung – siehe auch Infos unter Allgemeines zu Ausrüstung/Protektoren.
- Vorausgeleistete Gebühren für Leihmaterial werden je nach erfolgter Rückgabe an den Skiverleih unter Anrechnung einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,-€ tagesanteilig erstattet.