Teilnahmebedingungen Kindergarten Skikurse
für das Ski-Zwergerl Programm halbtags unter der Woche (Stand Oktober 2023)
★ Haftung
• Die Ski- und Snowboardschule ENERGY handelt verantwortlich nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns: Sie haftet im Rahmen der gebotenen Sorgfaltspflicht für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen, für eine gewissenhafte Programmvorbereitung und -abwicklung sowie für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger. ENERGY haftet jedoch nicht für unerlaubte Handlungen, Unterlassungen und grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen wie auch nicht für unvorhersehbare Mängel, Schäden aus Diebstahl, Beschädigungen oder auch Unglücksfälle wie Skiunfälle. Schadensersatzansprüche entstehen nur
insoweit, als Sie durch die Haftpflichtversicherung der Skischule gedeckt sind. Liftunternehmer und ihr Personal sind keine Erfüllungsgehilfen der Skischule, insofern entfällt hier eine Haftung durch ENERGY.
• ENERGY übernimmt im Rahmen der gebotenen Fürsorgepflicht die Haftung für mögliches Abhandenkommen des Skigerätes (ausgenommen Diebstahl), darüber hinaus wird jedoch keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust von sonstigen eingebrachten Gegenständen übernommen.
• ENERGY kann nicht haften bei Beeinträchtigungen und Störungen durch „höhere Gewalt“ wie Wetterkapriolen, Schneemangel, Corona-bedingte Ausfälle oder auch technische Probleme der Liftbetreiber. Weiterhin behält sich ENERGY das Recht vor, bei bedenklicher Wetterlage / Straßenverhältnissen auch kurzfristige Terminverschiebungen vorzunehmen.
• Für die sichere Personenbeförderung bei der An- und Abreise ins Skigebiet haftet der jeweilige Busunternehmer. ENERGY behält sich vor, bei entsprechender Bedarfslage erforderliche Änderungen bzw. Anpassungen bzgl. der Abfahrts- und Rückkehrzeiten oder –orte auch kurzfristig vornehmen zu können. Eine Haftung durch ENERGY für Verspätungen der Busse wird nicht übernommen.
• Die Teilnehmer sind über ENERGY weder kranken- noch unfallversichert.
• Bei den ENERGY Zwergerl-Skikursen besteht Helmpflicht auf der Skipiste!
• Der/die Erziehungsberechtigte des teilnehmenden Kindes ist verantwortlich für eine korrekte Funktionstüchtigkeit der Skiausrüstung. Für den Fall einer durch eine nicht korrekt eingestellte Sicherheitsbindung verursachten Verletzung entfällt der durch die optionale KRV (Kursrückts-/Abbruchversicherung bei Verletzung/Erkrankung) geregelte anteilige Rückerstattungsanspruch.
★ Programm
• Der angegebene Preis / Rechnungsbetrag beinhaltet die Busfahrt, den Skikurs und die durchgehende Tagesbetreuung. Die Liftgebühren sowie Kosten für Leihskimaterial sind nicht enthalten.
• Anfänger Skikursklasse 1, welche die ersten beiden Kurstage versäumt haben, haben keinen uneingeschränkten Anspruch mehr auf einen Einstieg in den laufenden Kurs. Sofern keine passende Kursgruppe mehr besteht (Anfängerniveau), wird ENERGY versuchen, gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr einen Ersatztermin für die Neuaufnahme des Kurses anzubieten (sofern noch ein Kurstermin stattfindet bzw. Kursplatz frei ist).
• Sollte es einmal zu Problemen zwischen einem Teilnehmer und dem Lehrerteam in punkto Aufsichtskompetenz und Disziplin kommen, so kann ENERGY den Eltern nahelegen, den Kurs gegen eine angemessene Rücktrittsgebühr abzubrechen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu führen.
★ Kursverschiebungen / Absage seitens ENERGY
Bis zu zwei wg. kritischer Wetter-/Schneesituation von ENERGY abgesagte Kurstage werden zum nächstmöglichen freien Termin nachgeholt. Sollten mehr als 2 Tage abgesagt werden müssen, wird die Kursgebühr sowie das Liftgeld und etwaige Leihskigebühr anteilig der ausgefallenen Kurstage zu 100% ohne Bearbeitungsgebühr zurück erstattet. Ein Anspruch auf unmittelbare Nachholung der ausgefallenen Kurstage ist nicht gegeben, wobei die Skischule alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um die gebuchten Kursangebote frühestmöglich nachzuholen.
★ Rückerstattungen
Wenn sie von ENERGY Rückerstattungen beanspruchen können, teilen sie uns das bitte schriftlich p.Post / Fax / Email mit inkl. Angabe der Bankverbindung sowie des Erstattungsgrunds (z. B. KRV mit eingereichtem Attest, nicht in Anspruch genommenes Liftgeld/Leihmaterial, betroffener Kurstag/Termin etc.). Für das Wirksamwerden der KRV ist erforderlich, dass der Verhinderungsgrund bzw. das Verhinderungsereignis (z.B. durch einsetzendes Fieber, Grippesymptome bzw. Unfall/Verletzung) zum frühest möglichen Zeitpunkt mitgeteilt wird.
★ Stornoregelungen
bei einem Rücktritt (schriftlich per Fax oder Email) vom gebuchten Kurs werden folgende Kosten berechnet:
– Bis 20 Tage vor Kursbeginn 35,– €
– 19 – 14 Tage vor Kursbeginn 30% der Kursgebühr
– 13 – 7 Tage vor Kursbeginn 50% der Kursgebühr
– 6 – 4 Tage vor Kursbeginn 80% der Kursgebühr
– bei späterem Rücktritt ist keine Rückerstattung mehr möglich
– Für nicht in Anspruch genommene einzelne Kurstage (auch wenn unverschuldet) besteht kein Rückerstattungsanspruch, Ausnahme bei Krankheit mit KRV)
★ Umbuchungsgebühren
Umbuchungen sind nur auf noch offene Kursreihen in der Saison möglich:
– Bis 14 Tage vor Kursbeginn 30,– €
– 13 – 4 Tage vor Kursbeginn 50,– €
– Spätere Umbuchungen sind Verhandlungssache
Anfragen wg. möglicher ersatzweiser Teilnehmer oder kurzfristiger Umbuchungen versuchen wir natürlich grundsätzlich so kulant als möglich zu behandeln.
★ Während des Kursbetriebs gemachte Fotos
darf ENERGY für eigene Werbezwecke verwenden. Erklärt ein Erziehungsberechtigter im Vorfeld bei der Buchung sein ausdrückliches Nichteinverständnis, wird ENERGY bei Motiven mit eindeutiger Gesichtserkennung bei Nahaufnahmen selbstverständlich davon Abstand nehmen.
★ Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich der Buchende damit einverstanden, dass ENERGY die Daten (Personendaten, gebuchtes Programm) für ausschließlich direkt kundenbezogene Informationen in der aktuellen Saison verwenden kann – eine Weitergabe jeglicher Kundendaten an Dritte und Externe wird hingegen explizit ausgeschlossen. Gemäß der Richtlinien der aktuellen Datenschutz Grundverordnung DSGVO werden alle Buchungsdaten regelmäßig am Ende des Veranstaltungsjahres aus der Online-Datenbank gelöscht.
★ Vertragsrechtliches
>> Vertragliche Ansprüche des Veranstaltungsteilnehmers gegen ENERGY sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsabschluss beim Veranstalter anzumelden, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Im Übrigen verjähren Ansprüche gegen den Veranstalter sowie seiner Erfüllungsgehilfen binnen 6 Monaten.
>> Die Abtretung von Ansprüchen jeder Art des Veranstaltungsteilnehmers gegenüber ENERGY oder seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Oben Genanntes bleibt hiervon unberührt.
>> Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, soweit sie nicht schriftlich bestätigt sind.
>> Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Beteiligten ist München. Änderungen vorbehalten.